Dienstleistungen

Qualitätsmanagement

Unsere Spitalseelsorgenden sind verlässliche Partner im Spital, den Kliniken und Heimen. Sie arbeiten nach klaren Vorgaben und professionellen Standards.

Patientengesetz und Kirchengesetz 

Im Kanton Zürich hält das Patienten- und Patientinnengesetz §9 fest, dass Patientinnen und Patienten das Recht haben, sich durch eigene Seelsorger/Seelsorgerinnen betreuen zu lassen. Spiegelbildlich dazu gewährt das Kirchengesetz §180.1 den Seelsorgenden Zugang zur Seelsorge in den kantonalen Spitälern. 

Die Spitalseelsorge darf die Patienten unaufgefordert besuchen.

Die Seelsorgenden sind von den Religionsgemeinschaften angestellt und finanziert. Der Kanton unterstützt diese gesamtgesellschaftlichen Leistungen der Kirchen finanziell.

Integrierte Seelsorge als Partner

Unsere Seelsorgenden sind integrierte und verlässliche Partner im Gesamtbetrieb vor Ort und stehen sowohl den Patientinnen und Patienten, ihren Angehörigen als auch den Mitarbeitenden des Spitals zur Seite.

Die Seelsorge ist im Gesundheitsbetrieb zu Gast und arbeitet transparent mit Ärzten, Pflegenden und Therapeuten zusammen - unter Wahrung des Seelsorgegeheimnisses. 

Das bringen unsere Seelsorgenden mit:

  • Seelsorgende bringen neben Kompetenzen in der psychosozialen Begleitung eine geschulte, sorgfältige Wahrnehmung für unterschiedliche Formen von Spiritualität mit.  
  • Ihr Theologie-Studium an einer staatlichen Hochschule garantiert ein reflektiertes Verhältnis zum eigenen Glauben. 
  • Regelmässige Weiterbildung und Pflege der persönlichen Spiritualität sowie Supervision gehören zu den Pflichten und Aufgaben der Spital- und Klinikseelsorgenden. 
  • Die Seelsorgenden sind an das Seelsorgegeheimnis gebunden und unterstehen der Schweigepflicht. 
  • Sie handeln nach den Leitlinien von palliative ch, der Schweizerische Gesellschaft für Palliative Medizin, Pflege und Begleitung. 

 «Spiritualität durchdringt alle Dimensionen menschlichen Lebens. Sie betrifft die Identität des Menschen, seine Werte, alles, was seinem Leben Sinn, Hoffnung, vertrauen und Würde verleiht. Spiritualität wird erlebt in der Bezeihung zu sich selbst, zu anderen und zum Transzendenten.»  

(aus der Bigorio-Empfehlung, Konsens zu Palliative Care und Spiritual Care, Schweiz 2008)

Andere Religionen

Auch Patientinnen und Patienten sowie ihren Angehörigen aus anderen Religionen und Kulturen dient die Spitalseelsorge als Ansprechpartner durch interreligiöse und interkulturelle Kompetenz. Die Seelsorgenden der katholischen Kirche vermitteln auf Wunsch Kontakte zu Vertretern anderer Religionen.

Datenschutz und Seelsorgeheimnis

Alle Seelsorgenden sind den Bestimmungen des Datenschutzes des Kantons Zürich verpflichtet. Ausserdem unterliegen sie der beruflichen Schweigepflicht, dem Seelsorgegeheimnis.

Erreichbarkeit

In jedem Spital und jeder psychiatrischen Klinik ist mindestens ein Seelsorger oder eine Seelsorgerin vor Ort, in grösseren Spitälern ist ein Team im Einsatz. In jedem Spital, in jeder Klinik sind im Notfall Seelsorgende auch ausserhalb der Präsenzzeiten zu erreichen. Rund um die Uhr können Priester im Pikettdienst aufgeboten werden.